Diese Beförderungsbedingungen schließen die GRUPO MARPASI S.L. und ihre Angestellten oder Beauftragten unter bestimmten Umständen von der HAFTUNG bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung aus, beschränken die HAFTUNG auf die Sendungen, bei denen die Haftung übernommen wird, und VERPFLICHTEN die ANMELDUNG von SCHADENSERSATZ innerhalb strenger Fristen. Der Absender sollte diese Bedingungen sorgfältig lesen und, falls erforderlich, eine Versicherung abschließen, um seine Interessen zu schützen.
Die internationale Beförderung einer Sendung auf dem Luftweg unterliegt dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit. Die internationale Beförderung einer Sendung auf dem Landweg unterliegt dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr ("CMR"), soweit anwendbar. Sendungen mit inländischer Beförderung (zwischen bestimmten Orten innerhalb eines einzigen Landes) unterliegen den Gesetzen dieses Landes, diesen Bedingungen und allen anderen anwendbaren inländischen Beförderungsbedingungen der Grupo Marpasi oder des jeweiligen Spediteurs.
Die Grupo Marpasi kann die verfügbaren Dienste jederzeit ändern oder aussetzen, wenn sie dies für angemessen hält. Eine solche Änderung oder Aussetzung gilt für Beiträge, die der Grupo Marpasi nach dem Datum der Änderung oder Aussetzung übermittelt werden.
- Wiederauslieferungsdienst
Kommerzielle Zustellungen. Der Luftfrachtführer unternimmt automatisch oder auf Anfrage einen erneuten Zustellungsversuch, wenn: (a) an der Adresse des Empfängers niemand zur Entgegennahme der Sendung verfügbar ist; (b) der Absender eine Zustelloption mit Unterschrift gewählt hat und es keinen geeigneten Empfänger gibt, der die Sendung zustellen kann; oder (c) der Luftfrachtführer feststellt, dass er die Sendung zurückhalten kann. Wenn die kommerzielle Zustellung nach zwei Versuchen oder nach fünf Geschäftstagen nach dem ersten Zustellungsversuch und, falls zutreffend, nach erfolgter Zollabfertigung in einem Bestimmungsland nicht erfolgt ist, wird die Sendung als unzustellbar betrachtet.
Zustellung an eine Wohnadresse und B2C-Sendungen. Wenn die Zustellung an die Adresse des Empfängers oder eines Nachbarn nicht auf Anhieb möglich ist, kann der Spediteur nach eigenem Ermessen einen erneuten Zustellversuch unternehmen, die Sendung zurückhalten, bis er zusätzliche Zustellanweisungen vom Absender oder Empfänger erhält, oder die Sendung an einem anderen vom Spediteur bestimmten Ort zustellen. Wenn die Zustellung an eine Wohnadresse nach mehreren Versuchen nicht erfolgt ist und der Empfänger keine zusätzlichen Zustellanweisungen erteilt hat oder wenn der Frachtführer nicht in der Lage ist, die Sendung an einem anderen festgelegten Ort zuzustellen, kann die Sendung als unzustellbar betrachtet werden.
- Unzustellbare Sendungen
Eine unzustellbare Sendung ist eine Sendung, die aus verschiedenen Gründen nicht zugestellt werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden: (a) die Adresse des Empfängers ist unvollständig, unleserlich, falsch oder nicht auffindbar; (b) der Empfänger ist nicht erreichbar oder holt die Sendung nicht ab; (c) die Sendung ist an ein Gebiet adressiert, in dem der Spediteur nicht tätig ist; (d) der Geschäftssitz des Empfängers ist geschlossen; (e) die Zustellung ist nicht möglich, weil keine geeignete Person zur Verfügung steht oder sich weigert, die Sendung anzunehmen oder für die Zustellung zu unterschreiben; (f) die Sendung kann nicht verzollt werden; (g) der Empfänger ist nicht in der Lage oder nicht bereit, die Sendung anzunehmen oder für die Zustellung zu unterschreiben; (f) die Sendung kann die Zollabfertigung nicht passieren; (g) der Empfänger ist nicht in der Lage oder weigert sich, für eine Sendung mit "Empfängerabrechnung" zu bezahlen; (h) der Inhalt oder die Verpackung der Sendung sind so beschädigt, dass es nicht möglich ist, sie neu zu verpacken; oder (i) aus einem der in Klausel 1 (Wiederzustellungsdienst) genannten Gründe.
- Geld-zurück-Garantie
Ausschlüsse. Diese Geld-zurück-Garantie gilt nicht, und die Marpasi Gruppe ist nicht verpflichtet, eine Rückerstattung oder Gutschrift der Versandkosten vorzunehmen, wenn:
Die Sendung wurde aufgrund von Zoll- oder anderen behördlichen Anforderungen verzögert.
Die Lieferverzögerung wurde durch die Einhaltung der Richtlinien des Spediteurs bezüglich der Zahlung von Zöllen und Steuern vor der Zollabfertigung oder Lieferung verursacht.
Die Sendung wurde an eine für die Zustellung unzulässige Postfachadresse gesendet.
Die Sendung wurde aufgrund falscher, unvollständiger oder ungenauer Angaben des Empfängers oder aufgrund der Nichtverfügbarkeit oder Weigerung einer geeigneten oder berechtigten Person, die Zustellung anzunehmen oder für die Zustellung des Pakets zu unterschreiben, verzögert.
Die Sendung war unzustellbar (siehe Klausel 2 (Unzustellbare Sendungen) oder wurde zurückgeschickt.
- Ansprüche auf Rückerstattung oder Gutschrift.
Die Nichterfüllung einer der folgenden Bedingungen, einschließlich der Benachrichtigung in der angegebenen Art und Weise und innerhalb der angegebenen Fristen, führt zur Ablehnung des Antrags des Empfängers auf Rückerstattung oder Gutschrift; infolgedessen kann der Empfänger keine Entschädigung für eine Dienststörung erhalten:
Erforderliche Informationen. Alle Benachrichtigungen über Serviceausfälle müssen die Kundennummer des Empfängers, die Sendungsverfolgungsnummer der Sendung, das Datum der Sendung sowie vollständige und genaue Angaben des Empfängers enthalten.
- Begrenzung der Haftung
Standard-Haftungsbeschränkung für Transportdienstleistungen. Die Haftung der Grupo Marpasi für Verlust, Beschädigung oder Verspätung im Zusammenhang mit der Erbringung der Beförderungsleistungen ist auf den in den anwendbaren Verträgen vorgesehenen Betrag beschränkt, es sei denn, der Empfänger verlangt die Angabe eines höheren Beförderungswertes und zahlt die erforderliche Gebühr gemäß den Ziffern 5.3 und 5.4. Sofern der Empfänger nicht verlangt, dass ein höherer Wert für die Beförderung deklariert wird und die erforderliche Gebühr, wie in den Klauseln 5.3 und 5.4 beschrieben, bezahlt, wendet der Spediteur diese Begrenzung auch auf alle Ansprüche an, die sich aus der Erbringung der Inlandsbeförderungsleistungen ergeben, sofern keine zwingenden oder niedrigeren Haftungsbeschränkungen in den anwendbaren nationalen Beförderungsgesetzen bestehen.
Haftungsbeschränkung für sonstige Ansprüche. Sofern nicht durch Klausel 4.1 (Standard-Haftungsbeschränkung für Transportdienstleistungen) geregelt, ist die Haftung der Grupo Marpasi für Verluste, Schäden, Verspätungen oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung von Nebenleistungen oder sonstigen Vertragsverletzungen auf 3,40 €/kg begrenzt. In jedem Fall beträgt die maximale Haftung niemals mehr als 10.000 € pro Ereignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen.
Haftungshöchstbetrag: Erklärter Wert für die Beförderung. Wenn der Spediteur keine Kasko- und Ladungshaftpflichtversicherung abschließt, kann der Empfänger verlangen, einen Zuschlag zu zahlen, um im Frachtbrief einen deklarierten Wert für die Beförderung anzugeben, der über den in den vorstehenden Ziffern 5.1 und 5.2 genannten Grenzen liegt. Wenn der Empfänger sich dafür entscheidet, gelten die folgenden Bedingungen:
Der deklarierte Wert für die Beförderung stellt die maximale Haftung der Marpasi Gruppe in Bezug auf die Sendung dar und darf den auf dem Frachtbrief angegebenen deklarierten Wert für den Zoll nicht überschreiten.
Der Empfänger trägt das Risiko des Verlusts und der Beschädigung, die den deklarierten Wert für die Beförderung übersteigen.
Für jede USD 100 (oder einen Bruchteil davon), um die der deklarierte Wert für die Beförderung die anwendbare Standard-Haftungsbeschränkung, wie oben dargelegt, überschreitet, wird eine Gebühr bis zu den unten angegebenen Höchstbeträgen erhoben.
Der maximale deklarierte Wert für Zoll und Transport ist begrenzt, kann je nach Standort variieren und ist nicht in allen Ländern und Gebieten verfügbar.
Für Verluste im Zusammenhang mit Nebenleistungen wird keine Entschädigung gezahlt.
- Nicht übernommene Zuständigkeiten
Die Grupo Marpasi übernimmt keine Haftung für die folgenden Punkte:
Vorbehaltlich der weiteren in diesen Bedingungen dargelegten Beschränkungen für Schäden, die den deklarierten Wert für die Beförderung (wie in Klausel 5.3 [Maximale Haftung: Deklarierter Wert für die Beförderung] begrenzt) oder die in dem betreffenden Übereinkommen oder, im Falle von Sendungen von und zwischen bestimmten Orten innerhalb eines einzigen Landes, in den zwingend geltenden örtlichen Gesetzen festgelegte Haftungsgrenze überschreiten, je nachdem, welcher Wert höher ist, unabhängig davon, ob die Grupo Marpasi wusste oder hätte wissen müssen, dass ein solcher Schaden eintreten könnte oder nicht.
Besondere, zufällige, mittelbare oder indirekte Verluste oder Schäden, einschließlich der Kosten für einen alternativen Transport.
Der Empfänger trägt das gesamte Risiko für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die über das hinausgehen, was die Grupo Marpasi in diesen Bedingungen ausdrücklich übernimmt. Der Empfänger muss sich selbst versichern, wenn er dies wünscht. Die Grupo Marpasi bietet keinen Versicherungsschutz.
Grupo Marpasi übernimmt keine Haftung und nimmt auch keine Anpassungen, Erstattungen oder Gutschriften jeglicher Art für Verluste, Schäden, Verspätungen, Fehllieferungen, Nichtlieferungen, Fehlinformationen oder fehlende Informationen vor, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht werden oder daraus resultieren (keine abschließende Aufzählung):
Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse des Empfängers oder einer anderen Partei, die ein Interesse an der Sendung hat.
Geldstrafen, Bußgelder oder andere finanzielle Beträge, die dem Empfänger von einer Aufsichtsbehörde oder einem Dritten auferlegt werden.
Jedes Ereignis, das sich der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens oder der Grupo Marpasi entzieht, einschließlich Pandemien oder Epidemien, Gefahren aus der Luft, Staatsfeinde, staatliche oder behördliche Behörden, die mit scheinbarer oder tatsächlicher Autorität handeln, Handlungen oder Unterlassungen von Zollbeamten, Unruhen, Streiks oder zu erwartende Streiks oder andere lokale Streitigkeiten, zivile Unruhen, Gefahren im Zusammenhang mit einem Kriegszustand oder Wetterbedingungen, oder nationale, internationale oder lokale Unterbrechungen von Luft- oder Bodentransportnetzen, kriminelle Handlungen von Personen oder Organisationen, einschließlich terroristischer Handlungen, Naturkatastrophen, Unterbrechungen oder Ausfälle von Kommunikations- und Informationssystemen (einschließlich der Systeme der Grupo Marpasi oder des Transportunternehmens), mechanische Verzögerungen oder Bedingungen, die eine Gefahr für das Personal des Transportunternehmens darstellen.
Einhaltung der mündlichen oder schriftlichen Lieferanweisungen des Empfängers oder von Personen, die vorgeben, den Empfänger zu vertreten.
Das Versäumnis des Spediteurs, eine Kopie des Ablieferungsprotokolls oder eine Kopie der bei der Ablieferung geleisteten Unterschrift vorzulegen.
Versäumnis oder Verspätung des Spediteurs, den Empfänger oder Absender über Verspätung, Verlust oder Beschädigung einer Sendung, unvollständige, falsche oder ungenaue Adressen des Empfängers oder des Zollagenten, falsche, unvollständige oder fehlende Unterlagen oder die Nichtzahlung von Zöllen und Steuern, die für die Durchführung einer Sendung erforderlich sind, zu informieren.
- Fehlen von Garantien
Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegt, übernimmt die Grupo Marpasi keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
- Beanstandungen
Grupo Marpasi akzeptiert die Einreichung von Ansprüchen in Bezug auf eine Sendung, außer bei einem Ausfall des Beförderungsdienstes, nur dann, wenn die Person, die den Anspruch einreicht, alle anwendbaren Vereinbarungen und das folgende Verfahren einhält; andernfalls kann kein Anspruch gegenüber der Grupo Marpasi geltend gemacht werden:
Benachrichtigung über einen Anspruch. Alle Ansprüche müssen der Grupo Marpasi innerhalb der folgenden Fristen gemeldet werden:
Ansprüche wegen (sichtbarer oder verdeckter) Schäden, Verspätungen (einschließlich Ansprüchen wegen Verderb) oder fehlendem Inhalt innerhalb von 21 Tagen nach Lieferung der Sendung. Die Entgegennahme der Sendung durch den Empfänger ohne eine solche Schadensanzeige auf dem Lieferschein ist ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Sendung in gutem Zustand geliefert wurde.
Alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüche wegen Verlust, Nichtlieferung oder Falschlieferung, innerhalb von neun Monaten nach Lieferung der Sendung. Alle derartigen Ansprüche müssen zum Zeitpunkt der Lieferung im entsprechenden Lieferschein oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst gemeldet werden.
Erforderliche Angaben. Alle Schadensmeldungen müssen die vollständigen Angaben des Empfängers sowie die Sendungsverfolgungsnummer der Sendung und das Datum der Sendung enthalten. Innerhalb von neun Monaten nach Lieferung der Sendung muss die Reklamation vollständig dokumentiert werden, indem alle relevanten Belege an die Grupo Marpasi geschickt werden (z. B. Kaufrechnungen oder Reparaturkostenvoranschläge). Als Voraussetzung dafür, dass die Grupo Marpasi einen Schadensfall berücksichtigen kann, muss der Empfänger den Inhalt, die Originalversandkartons und die Verpackung bis zum Abschluss der Reklamation in den Geschäftsräumen der Grupo Marpasi zur Überprüfung durch die Grupo Marpasi zur Verfügung stellen.
Beschränkungen. Grupo Marpasi ist nicht verpflichtet, einer Forderung nachzukommen, solange nicht alle Gebühren bezahlt sind; die Person, die die Forderung geltend macht, kann den Betrag der Forderung nicht von diesen Gebühren abziehen. Für jede Sendung kann nur ein Anspruch geltend gemacht werden. Die Annahme der Zahlung einer Forderung schließt das Recht aus, weiteren Schadenersatz oder eine weitere Entschädigung in Bezug auf diese Einreichung zu fordern.
Rechtsstreitigkeiten. Das Recht auf Schadensersatz für eine Klage, die sich aus der Beförderung ergibt, ist ausgeschlossen, wenn die Klage nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem tatsächlichen Lieferdatum (bei Beschädigung, Mangel oder Verspätung) oder dem voraussichtlichen Lieferdatum (bei Verlust, Nichtlieferung oder Falschlieferung) oder innerhalb einer anwendbaren Verjährungsfrist, je nachdem, was kürzer ist, bei einem zugelassenen Gericht eingereicht wird.